Wer ist geboostert?
Seit dem 12.12.2021 sieht die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) vor,
dass Personen, die nach ihrer Grundimmunisierung eine weitere Auffrischimpfung erhalten haben („Booster“),
auch ohne einen ergänzenden Test Zugang zu Bereichen erhalten, die nach 2G plus zugangsbeschränkt sind.
Die Auffrischimpfung ersetzt den Test (auch PCR). Der Test entfällt seit 12.1.21 ebenfalls bei Personen, die nach überstandener Infektion mit SARS-CoV-2 als genesen gelten und zuvor eine Grundimmunisierung erhalten haben:
Als „geboostert“ gilt, wer nach der Grundimmunisierung:
• entweder eine weitere Auffrischimpfung erhalten hat („Booster“) oder
• nach überstandener Infektion mit SARS-CoV-2 als genesen gilt.
Die Anerkennung der „Boosterung” gilt also wie folgt:
• Geimpft - Geimpft - Geimpft (ab dem Tag der Auffrischung)
• Geimpft - Geimpft - Genesen (ab dem Tag der Genesung)
• Geimpft - Genesen (4 Wochen nach Verabreichung der 1. Impfstoffdosis oder danach) - Geimpft (ab dem Tag der Auffrischung)
• Genesen - Geimpft - Geimpft (ab dem Tag der Auffrischung)
• Johnson & Johnson - mRNA-Impfung/Genesen - mRNA-Impfung/Genesen (ab dem Tag der Auffrischung/Genesung )
Eine Befristung der Gültigkeit des Status „geboostert“ ist derzeit nicht definiert.
Für die nicht genannten Fallkonstellationen besteht weiterhin eine Testpflicht.
Wie lange behält mein Genesenenstatus seine Gültigkeit?
Die Dauer des Genesenenstatus wurde von 6 Monaten auf 90 Tage = 3 Monate reduziert,
Hinweis zu Johnson & Johnson:
Seit dem 19.01.2021 gilt: Für den Vektor-basierten COVID-19-Impfstoff Janssen von Janssen-Cilag International sind laut dortiger Fachinformation zwei Impfstoffdosen zur Grundimmunisierung erforderlich. Insofern ist eine zweite Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff in einem Mindestabstand von vier Wochen zur ersten Impfstoffdosis vorgesehen. Insofern ist hier die zweite Impfung nicht als Auffrischungsimpfung zu werten.